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QUALITÄT

ALLGEMEINES

Qualitätssicherung

Das Unternehmen Alpmetal & CO hat eine lange Tradition in der Bereitstellung von Produkten und Prozessen höchster Qualität. Wir gewährleisten die Qualität gemäß den Richtlinien der gültigen Standards ISO 9001 und IATF 16949 sowie den zusätzlichen besonderen Anforderungen unserer Kunden. Die Null-Fehler-Strategie, die regelmäßige Schulung der Mitarbeiter und die stets höheren Anforderungen unserer Kunden führen zur kontinuierlichen Verbesserung der Effizienz des Qualitätssystems. Um Qualität zu gewährleisten, sind wir mit Kriterien ausgestattet, die in unserer Produktion erforderlich sind, um die Standards der Automobilindustrie zu erfüllen:

Spektralanalyse des Eingangsmaterials

Mit dem Spektrometer können Aluminiumlegierungen schnell chemisch analysiert werden, was ein wichtiges Element der Qualitätssicherung ist. Die chemische Zusammensetzung des Materials kann seine mechanischen Eigenschaften und sein Verhalten bei der Fortsetzung des Prozesses erheblich beeinflussen. Die spektrographische Analyse kann einfach und schnell zeigen, ob das analysierte Material die Anforderungen hinsichtlich der chemischen Zusammensetzung erfüllt.

Spektralanalyse

Spektralanalyse

RTG-Analyse

Mit einer RTG-Maschine können der Betrieb und die Stabilität des Prozesses während der Herstellung von Teilen einfach und schnell überprüft werden. Die schnelle Erkennung potenzieller Mängel und die zerstörungsfreie Prüfung sind wichtig, um ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten.

RTG-Analyse

RTG-Analyse

Dichtheitsprüfungen

Wir bieten auch die Möglichkeit, Dichtheitsprüfungen von Gussteilen und Werkstücken gemäß technischen Spezifikationen und Zeichnungsanforderungen durchzuführen.

Dichtheitsprüfungen

2D- und 3D-Messsystem

In einem modernen und klimatisierten Messraum mit leistungsstarken 3D-Messgeräten sorgen wir für eine optimale und wiederholbare Kontrolle der Erzeugnisse. Die Messungen werden mit der PC-DMIS-Software durchgeführt.

2D- und 3D-Messsystem

2D- und 3D-Messsystem

Optisches Messmikroskop

Mit dem automatischen optischen Messmikroskop ermöglichen wir schnelle und einfache Messungen kleinster Teile und verschiedener geometrischer Formen.

Optisches Messmikroskop

Optisches Messmikroskop

Verstellbare Messgeräte, Höhenmesser, Mikrometer, Rauheitsmessgeräte und andere Messeinrichtungen

Regelmäßig kalibrierte und getestete Messgeräte, mit denen wir die Qualität und Messrelevanz der Teile während des gesamten Produktionsprozesses gewährleisten.

QUALITÄT UND QUALITÄTSZIELE

Qualitätspolitik

Das Management und die Beschäftigten im Unternehmen Alpmetal & CO d.o.o. nutzen die übernommene Qualitätspolitik als eine Art der Verbesserung vom Qualitätssystem und verpflichten uns gemäß den Anforderungen des Standards IATF 16949 zu wirken.

Die Qualitätspolitik unseres Unternehmens ist:

  • Ein Fehlerfreier und gleichzeitig ein „zuverlässiger Partner aller unserer Kunden und Mitarbeiter“ zu sein.
  • Kundenanforderungen, -bedürfnisse und -erwartungen zu erfüllen und zu übertreffen.
  • Die Effizienz des Qualitätssystems kontinuierlich zu verbessern.
  • Die Mitarbeiterzufriedenheit zu steigern.
  • Das die Mitarbeiter Innovations- und Kostenbewusst sind.
  • Das unsere Prozesse effizient sind und unsere Produkte den Anforderungen entsprechen.
  • Partnerschaften mit Lieferanten aufzunehmen.
  • Im Rahmen der Anforderungen des gesellschaftlichen Umfeld zu wirken.

ZERTIFIKATE

Zertifikate

Wir gewährleisten die Qualität gemäß den Richtlinien der gültigen Standards ISO 9001 und IATF 16949 sowie den zusätzlichen Anforderungen unserer Kunden. Zur Bestimmung und Sicherstellung der Qualität sind wir mit allen Kriterien ausgestattet, die in unserer Produktion erforderlich sind, um die Standards der Automobilindustrie zu erfüllen.

Zertifikat ISO9001

Zertifikat für messtechnische Exzellenz

SIQ Zertifikat

Zertifikat IATF16949


Das Unternehmen Alpmetal & CO. d.o.o., Selca bekam eine Kofinanzierung von förderfähigen Kosten – Voucher für den Erhalt von Zertifikaten. Die Kofinanzierung der Investition erfolgte durch die Republik Slowenien und die Europäischen Union und zwar aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

QUALITÄT FÜR LIEFERANTEN

Qualitätsrichtlinien für Lieferanten

Unsere Kunden erwarten von uns, dass wir ihre Erwartungen erfüllen oder sogar übertreffen. Um das zu erreichen, brauchen wir wettbewerbsfähige, zuverlässige und hochwertige Lieferanten, die sich gemeinsamen Zielen verpflichtet fühlen. Wir möchten auf gegenseitigen Beziehungen zwischen Lieferanten und Kunden aufbauen, wobei der Kunde und der Lieferant als Partner behandelt werden, die sich gegenseitig vertrauen und unterstützen. Die Pflicht der Lieferanten in der gesamten Lieferkette ist es, Produkte ohne Mängel zu liefern. Um den Weg für die bestmöglichen Ergebnisse zu ebnen, legt das Unternehmen Alpmetal & CO seinen Lieferanten folgende Qualitätsrichtlinien vor.

Das Unternehmen Alpmetal & CO betrachtet die Geschäftstätigkeit mit Lieferanten als vertraulich und somit als Geschäftsgeheimnis. Alle in einer solchen Geschäftsbeziehung erzeugten Informationen und Unterlagen werden ebenfalls als vertraulich behandelt. Die Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen Alpmetal & CO und dem Lieferanten bestehen. Alle Anfragen, die das Unternehmen Alpmetal & CO an seine Lieferanten weiterleitet, sind nach absteigender Rangfolge an seine Subunternehmer und andere Geschäftspartner weiterzuleiten, mit denen es zusammenarbeitet. Diese Verpflichtung wird vom Lieferanten mit der Vertraulichkeitsvereinbarung bestätigt, die er bei der Anfrage erhält. Dieses Dokument ist vom Lieferanten zu unterzeichnen und an Alpmetal & CO zurückzusenden.

Mit der Abgabe eines Angebots oder der Unterzeichnung eines Beschaffungsvertrags verpflichtet sich der Lieferant, die Qualitätsrichtlinien einzuhalten und zu befolgen. Nach Eingang der Bestellung oder bei Vertragsunterzeichnung bestätigt der Lieferant diese Verpflichtung durch Unterzeichnung der Qualitätsvereinbarung, die er bei der Bestellung erhält.

Das Lieferantenauswahlverfahren umfasst Folgendes:

  • Erforderlichenfalls durch Durchführung einer Risikobewertung in Bezug auf die ausgewählten Lieferanten, ihre Fähigkeit, die Qualität der erworbenen Produkte und Dienstleistungen zu gewährleisten, und ihre Fähigkeit, Dienstleistungen zu liefern und zu erbringen;
  • Bewertung der Angemessenheit und Qualität der erworbenen Produkte und Dienstleistungen (Eingangskontrolle, Probenahme, Informationen aus anderen Quellen).

Die Fähigkeiten des Lieferanten, Anforderungen des Unternehmens Alpmetal & CO zu erfüllen, sind die Leitlinie bei der Auswahl eines Lieferanten. In dieser Phase werden potenzielle Lieferanten nach ihrer Fähigkeit klassifiziert, Anforderungen zu erfüllen.

Die Qualitätsanforderungen des Lieferanten werden auch nach den vom Unternehmen erworbenen Waren oder Dienstleistungen bestimmt. Für jede Produktgruppe sind Bewilligungsmethoden und -kriterien festzulegen. Für die Auswahl der Lieferanten werden auch Mindestkriterien festgelegt. Die Beschaffung ist nur möglich, wenn Lieferanten bestimmte Kriterien erfüllen.

Die Mindestkriterien, anhand derer Lieferanten ausgewählt werden, sind:

  • Mindestzertifizierung gemäß der gültigen Version des Standards ISO 9001,
  • Präsenz in der Automobilindustrie oder einer ähnlichen Branche, Referenzen,
  • etwaige etablierte Zusammenarbeit,
  • Risikobewertung, Prüfung der finanziellen Stabilität des Lieferanten, Beurteilungen anderer Kunden.

Beim Erwerb von Waren oder bei der Bestellung einer Dienstleistung, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Qualität der Produkte des Unternehmens Alpmetal & CO haben, werden die Qualitätskriterien entsprechend gesenkt. Die Qualitätsrichtlinien gelten für alle Lieferanten, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart ist.

Zusätzliche Kriterien für die Auswahl von Lieferanten, die gegebenenfalls berücksichtigt werden, umfassen Folgendes:

  • den Umfang der Tätigkeit des Lieferanten im Bereich der Automobilindustrie,
  • finanzielle Stabilität des Lieferanten,
  • Komplexität der erworbenen Produkte, Materialien und Dienstleistungen,
  • Fähigkeit, Anforderungen auf technologischem Niveau zu erfüllen,
  • ausreichende Ressourcen, die dem Lieferanten zur Verfügung stehen,
  • Produktionskapazität,
  • Fähigkeit, Veränderungen zu bewältigen,
  • Fähigkeit, Geschäftskontinuität zu planen und zu gewährleisten, was bedeutet, dass der Lieferant auf unvorhergesehene Ereignisse vorbereitet ist,
  • Angemessenheit der Logistikprozesse.

Falls dies von Alpmetal & CO gefordert wird, hat der Lieferant folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • ein organisiertes und gepflegtes Archiv technischer Dokumentation,
  • eine ordnungsgemäße Kontrolle seiner Lieferanten und Eingangsmaterialien,
  • neue Materialien sind ordnungsgemäß zu proben, zu validieren und entsprechend zu lagern,
  • erstellte Dokumentation zur technologischen Kontrolle, die in der Produktion verwendet wird,
  • über angemessene und bewährte Arbeitsmittel verfügen,
  • über die zur Sicherung der Produktqualität erforderlichen Messgeräte verfügen; die Messgeräte sind messtechnisch zu kontrollieren,
  • hat eine Qualitätskontrolle des Produktionsprozesses durchzuführen und Qualitätsaufzeichnungen zu führen,
  • in der Produktion sind gemäß den Operationen des technologischen Verfahrens geeignete Methoden zur Kennzeichnung von Produkten anzuwenden,
  • am Ende des Produktionsprozesses ist vor dem Versand eine Produktqualitätskontrolle durchzuführen,
  • ein Arbeitsumfeld zur Durchführung des Arbeitsprozesses sicherzustellen, mit dem die erforderlichen Qualitätsbedingungen des Produkts erfüllt werden.

Ein Lieferant, der die Alpmetal & CO-Kriterien und alle Bedingungen erfüllt, wird ein zugelassener Lieferant und wird in die Liste der zugelassenen Lieferanten eingetragen.

Die Verpflichtung des Lieferanten, Produkte gemäß den Qualitätsanforderungen zu liefern, ist durch die Implementierung eines modernen und effektiven Qualitätsmanagementsystems zu gewährleisten, das das Prinzip „keine Unstimmigkeiten“ in der Entwicklung, Produktion und allen anderen Prozessen miteinbezieht. Der Schwerpunkt muss auf vorbeugenden Methoden und nicht auf Methoden zur Feststellung von Unstimmigkeiten liegen. Das Unternehmen Alpmetal & CO verlangt, dass Lieferanten ein Qualitätsmanagementsystem einrichten, implementieren und zertifizieren, das den Anforderungen der aktuellen Version von ISO 9001 entspricht bzw. eine gültige Version des Standards IATF 16949 empfiehlt. Verfügt der Lieferant nicht über das entsprechende Zertifikat, hat er die Zustimmung von Alpmetal & CO einzuholen. In Fällen, in denen Alpmetal & CO eine Bewertung des Qualitätsmanagementsystems des Lieferanten verlangt, ist dieser verpflichtet, eine solche Bewertung zu ermöglichen. Das Gleiche gilt für die Bewertung seiner Subunternehmer.

Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Unterlagen ordnungsgemäß zu archivieren und in Ordnung zu halten. Für diese Zwecke hat er die erhaltenen Unterlagen und alle Änderungen zu protokollieren. Technische Schwierigkeiten sind mit Kenntnisnahme der Beschaffungsabteilung von Alpmetal & CO zu lösen. Die dem Lieferanten zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen dürfen gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren nur von Alpmetal & CO geändert werden.

Die Anforderungen, die Alpmetal & CO an seine Lieferanten stellt, müssen an ihre Lieferanten weitergegeben werden. Alle an der Produktions- und Lieferkette beteiligten Hersteller müssen bei ihrer Arbeit geeignete Qualitätsmanagementsysteme verwenden, da nur auf diese Weise die Qualität des Endprodukts gewährleistet werden kann.

Alpmetal & CO ist der rechtmäßige Eigentümer der Spezialwerkzeuge, Anlagen und Messgeräte, die dem Lieferanten zur Verwendung gestellt wurden. Der Lieferant darf sie unter keinen Umständen zur Herstellung von Produkten für Dritte verwenden, es sei denn, dies wurde vom Unternehmen Alpmetal & CO ausnahmsweise genehmigt.

Die Verpflichtung des Lieferanten, Produkte gemäß den Qualitätsanforderungen zu liefern, ist durch die Implementierung eines modernen und effektiven Qualitätsmanagementsystems zu gewährleisten, das das Prinzip „keine Unstimmigkeiten“ in Entwicklung, Produktion und allen anderen Prozessen miteinbezieht. Der Schwerpunkt muss auf vorbeugenden Methoden und nicht auf Methoden zur Feststellung von Unstimmigkeiten liegen.

Gegebenenfalls kann das Unternehmen Alpmetal & CO bei einem potenziellen Lieferanten nach vorheriger Ankündigung auch eine eigene Bewertung des Qualitätsmanagementsystems vornehmen. Alpmetal & CO sendet dem Lieferanten eine gemeinsame Bewertung, in der festgestellte Abweichungen angegeben sind. Der Lieferant ist verpflichtet, einen Plan mit Korrekturmaßnahmen zu erstellen und diesen innerhalb der vereinbarten Frist an den Bewerter zurückzusenden. Alpmetal & CO ist berechtigt, die Wirksamkeit der ergriffenen Korrekturmaßnahmen jederzeit zu prüfen.

Auf Verlangen von Alpmetal & CO hat der Lieferant einen Projektplan zu erstellen, um neue Erzeugnisse zu gewinnen. Dieser sollte Elemente der Vorausplanung der Produktqualität (APQP), einen Zeitplan, eine Übersicht über Aktivitäten, Kontrollpunkte, Zieltermine und eine Liste der verantwortlichen Personen enthalten. Mit dem Plan soll sichergestellt werden, dass die Qualitätsanforderungen für das Produkt erfüllt werden und das Projekt rechtzeitig umgesetzt wird.

Der Lieferant hat für alle Teile, die regelmäßig von Alpmetal & CO geliefert werden, eine Prozess-FMEA (PFMEA) durchzuführen. Wenn der Lieferant auch für das Produktdesign verantwortlich ist, hat er eine Konstruktions-FMEA (DFMEA) vorzubereiten. Die FMEA kann für Gruppen von Teilen entwickelt werden, bei denen dieselben Prozesse, gemeinsamen Werkzeuge und derselbe Kontrollplan verwendet werden. Die Gruppen sind in der Liste eindeutig zu bestimmen.

Hauptmerkmale oder Produkteigenschaften, die in engem Zusammenhang mit Sicherheits-, behördlichen und Produktqualitätsaspekten stehen, sind in der Zeichnung angeführt oder mit Symbolen gekennzeichnet. Die minimal erforderliche Prozessfähigkeit für jedes Hauptmerkmal beträgt Cpk > 1,33. Sofern für Hauptmerkmale die erforderliche Fähigkeit des Cpk-Prozesses nicht erreicht wird, hat der Lieferant diese Merkmale zu 100% zu prüfen bzw. geeignete andere Prinzipien einzuführen, um die erforderliche Qualität zu erreichen (POKA YOKE usw.). In allen Fällen wird vom Unternehmen Alpmetal & CO bei allen Lieferungen das „Null-Fehler-Prinzip“ erwartet.

Die neueste gültige Version der AIAG-Anweisungen, d. h. die APQP mit Anweisungen für den Kontrollplan, ist als Grundlage für die Entwicklung und Pflege des Kontrollplans (z. B. Prototyp, Vorserie, Produktion) zu verwenden. Das Unternehmen Alpmetal & CO behält sich das Recht vor, Lieferantenkontrollpläne zu genehmigen. Der Lieferant hat Kontrollpläne für alle Produkte oder Produktgruppen zu erstellen. Pläne für einzelne Produktgruppen können für Produkte mit gemeinsamen oder identischen Prozessen verwendet werden. Bei Produkt- und Prozesskontrollen sollte der Schwerpunkt eher auf Prävention als auf Fehlererkennung und -korrektur liegen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Bestimmung der Eingangskontrolleigenschaften gewidmet werden. Vorgeschlagene Reparaturen oder Änderungen an den im Kontrollplan angegebenen Produkten sind dem Unternehmen Alpmetal & CO zur Genehmigung im Rahmen des Beginns des Produktionsteil-Abnahmeverfahrens (PPAP) oder durch eine nachfolgende Anfrage des Lieferanten zur PPAP-Änderung oder -Einreichung vorzulegen. Das verbesserte oder geänderte Produkt ist gemäß den im Kontrollplan festgelegten Anforderungen erneut zu überprüfen und ordnungsgemäß zu dokumentieren.

Der Lieferant hat seinen Arbeitsprozess gemäß den vorgegebenen Anforderungen zu steuern, um eine kohärente Qualität zu gewährleisten. Daher werden technologische, Kontroll- und andere notwendige Unterlagen für den Einsatz in einzelnen Vorgängen des Produktionsprozesses erstellt und gepflegt. Ein Teil dieser Dokumentation wird auch vom Unternehmen Alpmetal & CO im Rahmen des PPAP-Prozesses geprüft. Der Lieferant ist auch verpflichtet, statistische Werkzeuge zur Verwaltung von Prozessen durch Durchführung erforderlicher Korrekturmaßnahmen zu verwenden. Der Lieferant ist verpflichtet, alle im Kontrollplan vorgesehenen Mess- und Prüfgeräte zur Verfügung zu stellen. Die Messergebnisse für jeden Vorgang und am Endprodukt sind vom Lieferanten zu vermerken, und das Unternehmen Alpmetal & CO ist berechtigt, sie zu überprüfen. Auf Anfrage des Unternehmens Alpmetal & CO hat der Lieferant bei jeder Lieferung Messungen der Ausgangskontrolle (Endkontrolle) bereitzustellen. Aufzeichnungen sind vom Lieferanten mindestens zehn (10) Jahre für normale und fünfzehn (15) Jahre für Produkte mit Sicherheitsmerkmalen aufzubewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Aufträge.

Vor dem Versand ist der Lieferant verpflichtet, noch einmal die Konformität des Produkts mit den vorgeschriebenen Anforderungen zu prüfen. Diese Kontrolle ist als obligatorischer Vorgang des Produktionsprozesses in die Qualitätsdokumente eingeschlossen.

Das Unternehmen Alpmetal & CO vereinbart mit dem Lieferanten vor Vertragsunterzeichnung die Art der Verpackung, die Verpackungsmethode und die Kennzeichnung der Verpackungseinheiten. Die getroffene Vereinbarung gilt für einzelne Produkte.

Der Lieferant hat sich mit dem Unternehmen Alpmetal & CO auch über die Art und Weise des Transports der Produkte zu einigen. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschaffungsvertrags bzw. der erteilten Bestellung. Dabei sind Transportanforderungen und Besonderheiten der von uns transportierten Produkte zu berücksichtigen.

Das Unternehmen Alpmetal & CO bestellt Waren und Dienstleistungen mit zwei Arten von Lieferaufträgen:

  • Auftragszettel für einen einmaligen Erwerb,
  • fester Auftragszettel mit Liefer-/Rückrufplan für mehrere Wochen bei kontinuierlichen Erwerben.

Die Lieferung der bestellten Mengen erfolgt gemäß der vereinbarten Parität aus dem Beschaffungsvertrag oder der Bestellung in das Alpmetal & CO-Lager. Im Rahmen der Bestellmethode mit Rückruf sind die Lieferzeiten und die Versandart für den Lieferanten verbindlich und erlauben keine Verspätungen oder vorzeitige Lieferungen. Das Unternehmen Alpmetal & CO hat das Recht, Produkte, die vor dem vereinbarten Termin geliefert wurden, auf Kosten des Lieferanten abzulehnen oder zu lagern.

Im Falle einer verspäteten Lieferung (außer bei höherer Gewalt) ist das Unternehmen Alpmetal & CO berechtigt:

  • vom Lieferanten die ganze Lieferung oder Teillieferung zu verlangen und ihm die Kosten in Rechnung zu stellen, die bei der Beseitigung der Folgen unstimmiger Lieferungen anfallen, sofern nicht anders vereinbart,
  • Produkte bei einem anderen Hersteller auf Kosten des Lieferanten zu bestellen.

Bei höherer Gewalt haben das Unternehmen Alpmetal & CO und der Lieferant gesondert neue Lieferbedingungen zu vereinbaren. Grundlage für eine solche Vereinbarung ist die schriftliche Mitteilung des Lieferanten an das Unternehmen Alpmetal & CO über die Undurchführbarkeit von Lieferungen innerhalb der ursprünglich vereinbarten Frist.

Qualitätsplanung ist entscheidend für die Sicherstellung, kontinuierliche Verbesserung der Qualität, Vermeidung von Unstimmigkeiten und Prozessoptimierung. PPAP (Produktionsteil-Abnahmeverfahren bzw. Production Part Approval Process) ist ein Verfahren, mit dem ein Lieferant mit der Herstellung von Produkten auf eine Weise beginnen kann, indem Risiken vermieden und eine langfristige Qualitätssicherung gewährleistet werden.

Um diese Prüfung durchzuführen, benötigt das Unternehmen Alpmetal & CO schriftliche Nachweise des Lieferanten. Der erfolgreiche Abschluss des PPAP-Verfahrens und dessen Bestätigung durch das Unternehmen Alpmetal & CO ist Voraussetzung für den Beginn regelmäßiger Lieferungen. Die erforderliche PPAP-Vorlageebene ist Ebene 3, die im PPAP-AIAG-Handbuch definiert ist, sofern nicht anders vereinbart.

Der Lieferant hat das Unternehmen Alpmetal & CO vor jeder Änderung des Produkts, des Prozesses oder des Produktionsstandorts zu benachrichtigen. Auf der Basis der Benachrichtigung und Bestätigung der vorgeschlagenen Änderung durch einen Vertreter des Unternehmens Alpmetal & CO und nach der Umsetzung der Änderung ist die Vorlage eines PPAPs erforderlich, sofern nicht anders vereinbart ist.

Das Unternehmen Alpmetal & CO verlangt, dass alle Produkte, die es von Lieferanten erhält, den Qualitätsanforderungen entsprechen. Erhaltene nichtkonforme Produkte werden daher abgelehnt. Alpmetal & CO ist berechtigt, dem Lieferanten alle daraus entstandenen direkten und indirekten Kosten in Rechnung zu stellen.

Beispiele von Kosten, die sich aus zusätzlichen Aktivitäten oder Ereignissen ergeben:

  • Transport- und Bereitstellungskosten,
  • Sortierkosten,
  • Nachbearbeitungskosten,
  • Produktionsausfallkosten,
  • Kosten des Verkaufsverlustes,
  • Verwaltungskosten,
  • sonstige Kosten nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen.

Im Falle von Unstimmigkeiten der gelieferten Ware hält Alpmetal & CO die Zahlung zurück, erstellt eine Abrechnung aller angefallenen Kosten und stellt dem Lieferanten eine Rechnung aus. Bei versteckten Unstimmigkeiten in der erworbenen Ware, die erst vom Kunden von Alpmetal & CO festgestellt werden, hat Alpmetal & CO das Recht, dem Lieferanten alle anfallenden direkten und indirekten Kosten in Rechnung zu stellen (Austausch von Produkten zu Hause und bei Kunden, Rückruf usw.).

Das Unternehmen Alpmetal & CO leitet ein Beschwerdeverfahren ein, wenn festgestellt wird, dass die Lieferung nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht. In einem solchen Fall sendet es dem Lieferanten einen Beschwerdebericht.

Der Lieferant hat innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt unverzüglich und wirksam Maßnahmen zu ergreifen, um die Ursachen der Unstimmigkeiten zu beseitigen und deren Wiederholung zu verhindern. Falls der Lieferant die Unstimmigkeiten nicht sofort korrigiert, hat Alpmetal & CO das Recht, die Abweichung nach eigenem Ermessen selbst oder mit Unterstützung eines Dritten zu beseitigen. Alle anfallenden Kosten werden vom Lieferanten getragen. Der Lieferant ist außerdem verpflichtet, Alpmetal & CO alle entstandenen Schäden zu erstatten. Reklamationen werden gemäß dem 8D-Verfahren behandelt, das der Lieferant strikt einzuhalten hat und mit entsprechenden Maßnahmen zu folgen hat.

Alpmetal & CO verlangt, dass der Lieferant nach der Produktbestätigung keine Änderungen vornimmt. Dies gilt für technische Anforderungen, Dokumentation, eigene Beschaffungsquellen, Technologie, den Prozess und den Produktionsstandort. All dies kann vom Lieferanten nur mit vorheriger Zustimmung von Alpmetal & CO geändert werden.

Der Zweck der Lieferantenbewertung und -entwicklung ist, Lieferanten zu verfolgen und sie zu ermutigen, Business Excellence zu erreichen und alle Anforderungen des Unternehmens Alpmetal & CO zu erfüllen. Durch die Bewertung der Lieferungen überwachen wir ständig die Qualität der erworbenen Waren und Dienstleistungen für die Produktionsbedürfnisse. Die gesammelten Daten helfen, Entscheidungen über die Auswahl und Umsetzung von Korrekturmaßnahmen beim Lieferanten zu treffen. Alpmetal & CO informiert Lieferanten über das Qualitätsniveau von Waren und Dienstleistungen.

Alpmetal & CO bewertet auch die Risiken für einzelne Lieferanten, die es identifiziert.

Alpmetal & CO erwartet kontinuierliche Verbesserungen von seinen Lieferanten, indem sie die Grundsätze der Business Excellence und der kontinuierlichen Verbesserung in allen Geschäftsbereichen verfolgen.

Bei Bedarf bzw. auf der Grundlage einer Risikobewertung verlangen wir von unseren Lieferanten von Produkten und Dienstleistungen, dass sie ihr Qualitätssystem etablieren, implementieren und verbessern und, falls möglich, gemäß den Anforderungen der gültigen Standardversion ISO 9001 zertifiziert werden.

Sofern unsere Kunden nichts Anderes festlegen, fordern wir von unseren Lieferanten schrittweise Folgendes:

  • dass sie in Übereinstimmung mit den Anforderungen der aktuellen Standardversion ISO 9001 sind, basierend auf den Prüfungsergebnissen eines Second-Party-Audits.
  • dass sie von einer akkreditierten Institution gemäß den Anforderungen der gültigen Version von ISO 9001 (Third Party Audit) zertifiziert werden.
  • dass Produktlieferanten für die Automobilindustrie die Mindestanforderungen des folgenden Dokuments erfüllen: Link

Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten zwingt Alpmetal & CO, die Preise seiner Produkte zu senken. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen sowohl Alpmetal & CO als auch seine Lieferanten einen geplanten Ansatz zur Senkung von Kosten und folglich Verkaufspreisen verfolgen. Alpmetal & CO wird die Kaufpreise durch langfristige Verträge mit Lieferanten, Vergleichung von Lieferanten (Benchmarking) und Umstellung von Bestellungen zu günstigeren Lieferanten senken. Das Unternehmen Alpmetal & CO ist der Ansicht, dass Lieferanten durch die effiziente und effektive Implementierung von Qualitätsverbesserungsprogrammen, gleichzeitige Entwicklung und Wertanalysetechniken einen Prozess der kontinuierlichen Kostensenkung entwickeln können.

Am 16. Juli 2010 verabschiedete der Kongress die Dodd–Frank Wall Street Reform und das Verbraucherschutzgesetzes (Dodd-Frank-Gesetz). Am 22. August 2012 legte die US-Börsenaufsichtsbehörde (US Securities and Exchange Commission - SEC) jedoch Regeln fest, nach denen Unternehmen einen Jahresbericht über die Herkunft bestimmter Substanzen vorzulegen haben, die in ihren Produkten als „Konfliktmineralien“ gekennzeichnet sind. Konfliktmineralien sind derzeit Gold, Zinn, Tantal und Wolfram (Derivate von Caserit, Columbit-Tantalit und Wolfram). Sie sind als „3TG“ gekennzeichnet. Diese Bestimmung des Dodd-Frank-Gesetzes ist ein Versuch, ein humanitäres Ziel zu erreichen, um gewalttätige Konflikte in der Demokratischen Republik Kongo (nachfolgend: DR Kongo) und in den Nachbarregionen (Angola, Burundi, Zentralafrikanische Republik, Republik Kongo, Ruanda, Südsudan, Tansania, Uganda und Sambia) zu beenden, die teilweise durch den Handel mit bestimmten Mineralien finanziert wurden, die als „Konfliktmineralien“ bekannt sind. Alpmetal & CO verlangt von seinen Lieferanten, dass sie die oben genannten Anforderungen erfüllen und daher eine sorgfältige Prüfung der Konfliktmineralien durchführen und die mögliche Verwendung von Konfliktmineralien in der Lieferkette mit Ursprung in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) und Nachbarländern offenlegen. Als Lieferant von Alpmetal & CO müssen Sie auf Informationsanfragen von Alpmetal & CO bezüglich der Verwendung von Konfliktmineralien (Zinn, Wolfram, Tantal und Gold) in Ihren Produkten reagieren, einschließlich Informationen zu Konfliktmineralien, die recycelt oder zerstört werden. Um auf eine Anfrage von Alpmetal & CO beantworten zu können, müssen Sie diese Informationen von Ihren Lieferanten in der gesamten Lieferkette erhalten. Mit dieser Anforderung verlangt das Unternehmen Alpmetal & CO von seinen Lieferanten Folgendes:

  • dass der Lieferant im Einklang mit der Dodd-Frank Wall Street-Reform und dem Verbraucherschutzgesetz (das Dodd-Frank-Gesetz) steht. Zusätzliche Informationen finden Sie unter: www.aiag.org
  • dass die Formularvorlage für Konfliktminerale ausgefüllt wird, die auch unter folgendem Link verfügbar ist: Link
  • dass das ausgefüllte Formular an die Beschaffungsabteilung von Alpmetal & CO zurückgegeben wird.

Der Lieferant muss einen Plan erstellen, um die Anforderungen von Alpmetal & CO für mögliche Notfälle wie Betriebsstörungen, Arbeitskräftemangel und Ausfall wichtiger Ausrüstung zu erfüllen. Wenn der Lieferant im Voraus weiß, dass es zu Produktionsstörungen kommt, hat er Alpmetal & CO (Beschaffung und Logistik) mindestens 24 Stunden, falls möglich, vor dieser Unterbrechung zu benachrichtigen. Die Ursache des Problems muss geklärt werden, und sofortige Maßnahmen sind zu ergreifen, um die unterbrechungsfreie Versorgung für Alpmetal & CO sicherzustellen. Produktionsunterbrechungen können Naturkatastrophen, politische Unruhen, Kriege, Kapazitäten, Qualitätsprobleme, Arbeitsstreiks oder andere Ereignisse verursachen (ohne darauf beschränkt zu sein), die den Lieferanten hindern, die erforderliche Kapazität zu erreichen. Der Lieferant muss den Alpmetal & CO einen Plan mit sofortigen und langfristigen Wiederherstellungs- und Umsetzungsmaßnahmen vorlegen, um die Auswirkungen auf Alpmetal & CO zu verringern.

Zusätzlich zu allen geltenden Gesetzen und Vorschriften hat der Lieferant auch die Pflichten zur gesellschaftlichen Verantwortung einzuhalten (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – UDHR, Internationale Arbeitsorganisation – ILO usw.). Alpmetal & CO verlangt von seinen Lieferanten, dass sie den Verhaltenskodex für Lieferanten einhalten.

UNTERNEHMERISCHE VERANTWORTUNG

Verhaltenskodex und Ethikkodex

Im Unternehmen ALPMETAL & CO agieren wir gesellschaftlich verantwortlich. In diesem Zusammenhang haben wir den Verhaltenskodex und den Ethikkodex des Unternehmens sowie den Verhaltenskodex für Lieferanten verabschiedet.

Die Kodizes enthalten ethische Grundprinzipien, Regeln für geschäftliches Verhalten und andere Regeln in Bezug auf Kinderarbeit, die Arbeit junger Arbeitnehmer und Schwangerer sowie den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower).

Sie sind verfasst für Mitarbeiter, Lieferanten und andere Geschäftspartner des Unternehmens Alpmetal & CO.

NACHHALTIGE ENTWICKLUNG

Nachhaltige Entwicklung

Das Bestehen unseres Unternehmens ist nicht eine individuelle Angelegenheit. Das Unternehmen ist Teil eines größeren Systems von Menschen, Werten, anderen Organisationen und der Natur. Die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens besteht darin, der Welt, für all das, was sie uns gibt, etwas zurückzugeben. Zu diesem Zweck wurde eine Politik der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens (Corporate social responsibility company policy) verabschiedet.

Eine nachhaltige Entwicklung und gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen sind in der heutigen Geschäftswelt immer wichtiger. Sie sind eine Voraussetzung für eine erfolgreiche langfristige geschäftliche Zusammenarbeit und die Entwicklung von Unternehmen und des Umfelds, in dem diese tätig sind.
Das Unternehmen Alpmetal & CO erstellt jährlich einen Bericht (Nachhaltigkeitsbericht bzw. Sustainability report), in dem es die Fortschritte auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens verfolgt.

MENSCHENRECHTE

Im Rahmen seiner Prozesse betont das Unternehmen die Rechte auf Nichtdiskriminierung, Gleichstellung der Geschlechter, Vereinigungsfreiheit, Tarifverhandlungen, das Verbot der Kinderarbeit als Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie die Rechte der Ureinwohner.

Das Unternehmen setzt sich weltweit für faire und gerechte Arbeitsbedingungen ein. Die Konventionen und Empfehlungen nationaler und internationaler Organisationen wie des Globalen Pakts der Vereinten Nationen und Leitlinien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte sind für das Unternehmen von großer Bedeutung. Daher erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern, dass sie dieselben Grundsätze einhalten.

MENSCHEN, MITARBEITER

In Übereinstimmung mit unserer Politik, Vision und unseren Werten unterstützt und investiert das Unternehmen in:

  • die persönliche und berufliche Entwicklung der Mitarbeiter,
  • die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter und
  • Motivation und Qualifikation der Mitarbeiter.

GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

Das Unternehmen sorgt für die Gesundheit seiner Mitarbeiter, indem es ihnen ein freundliches und ergonomisches Arbeitsumfeld gewährleistet.

ZUSAMMENARBEIT MIT MITARBEITERN

Das Unternehmen strebt einen korrekten und konstruktiven sozialen Dialog an, der letztendlich immer gemeinsame Vorteile und Nutzen bringt. Somit wird die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gefördert, wobei Anreize und Vorschläge weitestgehend berücksichtigt werden.

ENTWICKLUNG UND FORTBILDUNG DER MITARBEITER

Wichtige Elemente der Mitarbeiterbetreuung umfassen die kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter, womit die Qualität der Arbeit, Produkte und Dienstleistungen verbessert und die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöht wird.

MOTIVATION DER MITARBEITER

Durch die Einbeziehung und Beteiligung aller unserer Mitarbeiter verbessern wir die Effizienz und Effektivität des Unternehmens, einschließlich des Qualitätsmanagementsystems. Jedes Jahr fördert das Unternehmen die Einbeziehung und Mitarbeiterentwicklung durch:

  • Bereitstellung einer angemessenen Fortbildung und Karriereplanung für jeden Einzelnen,
  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplätze und Ausrüstung,
  • Ausdruck der Anerkennung und Belohnung,
  • Förderung eines offenen wechselseitigen Informationsflusses,
  • Messung der Mitarbeiterzufriedenheit.

GLEICHSTELLUNGSSICHERUNG

Wir respektieren uneingeschränkt alle gesetzlichen Normen im Bereich der Gleichstellung der Arbeitnehmer und erlauben keine Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Rasse, Hautfarbe, ihres Alters, Gesundheitszustands, ihrer religiösen, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ihrer Mitgliedschaft in Organisationen, ihrer nationalen oder sozialen Herkunft, ihres Familienstandes oder ihres finanziellen Status und sexueller Orientierung. Jedem werden gleiche Chancen und die gleiche Behandlung in Bezug auf die Beschäftigung und alle anderen Elemente der Arbeitsverhältnisse gewährleistet.

VERANTWORTUNG FÜR MITARBEITER AUCH AUSSERHALB DES ARBEITSPLATZES

Die Zufriedenheit der Mitarbeiter mit ihrer Arbeit hängt auch davon ab, wie sie ihre Freizeit verbringen. Daher werden gelegentlich gesellschaftliche Treffen organisiert.

UMWELTPOLITIK

Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter von ALPMETAL & CO. d.o.o. setzen sich täglich für die Erhaltung unserer Umwelt ein, so wie auch, dass wir die Umwelt mit unserer Tätigkeit so wenig wie nur möglich belasten.

Die Umweltpolitik ist ein Bestandteil unserer Geschäftspolitik. Wir verpflichten uns, dass wir alle formalen Bedingungen in Verbindung mit der Umweltpolitik erfüllen und wir gemäß der Anforderungen des Standards ISO 14001 arbeiten werden. Wir streben auch eine Dauerverbesserung unserer Umweltwirksamkeit an und zwar mit / durch:

  • Wartung und fortwährender Verbesserungen des Umweltsystems,
  • Verfolgung und Erfüllung der relevanten Gesetzesanforderungen,
  • Anregung des Umweltbewusstseins mit der Absicht, dass sie die Mitarbeiter verstehen und sie sich Ihrer Umweltverantwortung bewusst sind,
  • Vorbeugung der Umweltverschmutzung,
  • richtigem Umgehen mit dem Müll,
  • Nutzung von umweltfreundlichen Technologien, sofern das in unserer Macht steht,
  • sparsame Handhabung mit der Energie, dem Wasser und anderen natürlichen Quellen (Erhaltung natürlicher Quellen),
  • Auswahl geeigneter, umweltbewusster, ausgebildeter, überprüfter und kompetenter Geschäftspartner,
  • Informierung und Weiterleitung der Umweltpolitik an alle Mitarbeiter im Unternehmen und an die Personen, die in unserem Namen arbeiten.

SICHERE ENTSORGUNG VON SCHÄDLICHEN UND GEFÄHRLICHEN STOFFEN

Der Umgang mit gefährlichen und schädlichen Stoffen erfordert besondere Sorgfalt und die Einhaltung der Vorschriften zum sicheren Umgang. Daher werden solche Stoffe weniger häufig verwendet.

SPENDEN

Wir unterstützen das lokale, regionale und nationale Umfeld. Wir fördern Organisationen und Einzelpersonen, mit denen wir langfristige Partnerschaften eingehen, vor allem in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung. Mit Spenden reagieren wir schnell auf materielle und finanzielle Bedürfnisse von Gesundheits- und humanitären Einrichtungen. Neben der Sponsorschaft fördert das Unternehmen auch lokale kulturelle und andere Veranstaltungen.

KONTAKT

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