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VERHALTENSKODEX UND ETHIKKODEX

VERHALTENSKODEX UND ETHIKKODEX

Verhaltenskodex und Ethikkodex

1. Zweck und Ziele

Alpmetal & CO, d.o.o., Selca (Alpmetal & CO) möchte sicherstellen, dass sein Ruf als hochprofessionelles, fehlerfreies und aufrichtiges Unternehmen erhalten bleibt.

Diese Regeln legen Verhaltensgrundsätze und Handlungsweisen fest, die unsere Bemühungen unterstützen, um Folgendes sicherzustellen:

  • einen positiven Ruf des Unternehmens bei Mitarbeitern, unseren Kunden und Partnern sowie in der Öffentlichkeit;
  • starkes Vertrauen aller Beteiligten in den professionellen, fehlerfreien und aufrichtigen Betrieb aller auf unbefristete und befristete Zeit beschäftigten Mitarbeiter;
  • angemessene Beziehungen zu Kunden unserer Produkte, Geschäftspartnern und Mitarbeitern.

2. Verantwortungen

Die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze und Vorschriften sind von allen Mitarbeitern und allen Personen zu befolgen, die als Vertreter des Unternehmens Alpmetal & CO auftreten.

Der Kodex, an den uns diese Regeln binden, sind die wichtigsten Verhaltensrichtlinien. Wir halten uns strikt an die expliziten Bestimmungen, während wir in Verhältnis zu Anderen im Einklang mit ihren Grundsätzen handeln. Die Einhaltung des Verhaltenskodex und des Ethikkodex wird vom Direktor des Unternehmens Alpmetal & CO auf folgende Weise sichergestellt:

  • er benachrichtigt alle Mitarbeiter, d. h. festangestellte Mitarbeiter, Subunternehmer und andere externe Mitarbeiter über die Bestimmungen dieses Kodex;
  • er unterstützt und kontrolliert die Umsetzung der Bestimmungen dieses Kodex;
  • er führt Aufzeichnungen und Berichte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Kodex-Bestimmungen. Verstöße gegen diese Kodex-Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Direktors.

3. Verhaltensgrundsätze

Die Verhaltensgrundsätze unter den Punkten 3.1 bis 3.5 sind in der ersten Person Singular angeführt. Die Aussagen drücken auf diese Weise das Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters für individuelle Grundsätze aus.

3.1 Ethische Grundprinzipien

  • Ich führe meine Arbeit und Aufgaben einwandfrei und sorgfältig aus.
  • Ich bin ständig bemüht, die Kapazität zu erhöhen und den Ruf des Unternehmens Alpmetal & CO zu stärken, indem ich sowohl in der internen als auch in der externen Kommunikation gute Nachrichten überbringe.
  • Ich setze mein Wissen und meine Kenntnisse für das Wohl des Unternehmens und damit für unser Wohlergehen ein, sowie um Sicherheit und Qualität zu fördern.
  • Ich respektiere die geltenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen und spezifische gesetzliche Bestimmungen, die für die Tätigkeitsbereiche des Unternehmens Alpmetal & CO gelten.

3.2 Unternehmensbewusstes Handeln

Ich handle unternehmensbewusst auf folgende Weise:

  • Ich führe meine Aufgaben genau, zuverlässig und auf eine Art und Weise aus, mit der die Sicherheit niemals beeinträchtigt wird.
  • Ich stelle meine Arbeit und Verdienste stets mit Würde und Bescheidenheit vor.

3.3 Faire Tätigkeit

  • Ich nutze meine Position in der Gesellschaft weder direkt noch indirekt zum persönlichen Vorteil.
  • Ich achte besonders darauf, das Vertrauen in meine Beurteilung oder in die Umsetzung meiner Beurteilung in keiner Weise zu gefährden.
  • Ich erfülle meine Aufgaben im Rahmen meiner Zuständigkeiten.
  • Ich habe keine Kontakte zu unseren Kunden, Lieferanten von Produkten oder Dienstleistungen, zu Wettbewerbern oder anderen, die zu einem Interessenkonflikt führen oder die Entscheidungen oder Handlungen des Unternehmens beeinflussen könnten.

3.4 Beziehung zum Arbeitgeber und zu Kunden

  • Ich übe meinen Beruf auf eine Art und Weise aus, dass ich für jeden einzelnen Kunden als vertrauenswürdiger Vertragspartner agiere.
  • Wenn ich Geschäftsverbindungen, Interessen oder andere Beziehungen habe, die meine Integrität untergraben könnten, benachrichtige ich darüber meinen Arbeitgeber.
  • Ich verbreite keine Informationen über geschäftliche Angelegenheiten oder technische Verfahren ohne die Zustimmung des aktuellen oder früheren Arbeitgebers oder Kunden.

3.5 Beziehung zu Mitarbeitern

  • Ich versichere, dass die Verdienste für die geleistete Arbeit an denjenigen gehen, der diese Arbeit leistete.
  • Ich strebe dazu, die berufliche Entwicklung und den Fortschritt meiner Mitarbeiter zu unterstützen, insbesondere derer, die unter meiner Aufsicht arbeiten.
  • Ich konkurriere nicht auf unfaire Weise und ich ermutige zu freundschaftlichen und aufrichtigen Beziehungen zwischen Mitarbeitern.
  • Ich ermögliche eine offene Kommunikation und weise Gerüchte zurück, die von niemanden bestätigt wurden.
  • Wenn ich in einem Dilemma bin oder keine Beweise habe, überprüfe ich zuerst und spreche danach.
  • Mit meinen Mitarbeitern unterhalte ich mich ehrlich und direkt.

4. Verhaltensregeln

Die Regeln unter den Punkten 4.1 bis 4.5 beziehen sich auf Verhaltens- und Ordnungsaspekte, die wichtig sind, um ein positives Erscheinungsbild des Unternehmens Alpmetal & CO und angemessene Beziehungen zu Kunden und Partnern aufzubauen.

4.1 Respektvolle Beziehungen

Wir bauen angemessene, unvoreingenommene und respektvolle Beziehungen zu unseren Kunden und Partnern auf folgende Art und Weise auf:

  • wir hören ihren Wünschen, Anforderungen und Fragen zu;
  • wir bearbeiten ihre Anfragen, Bestellungen oder Fragen so schnell wie möglich;
  • wir führen Bestellungen innerhalb der vereinbarten Frist und mit hoher Qualität aus und versuchen dabei, ihre Erwartungen nicht nur zu erreichen, sondern sogar zu übertreffen;
  • wir sind uns bewusst, dass es für uns keine unwichtigen Angelegenheiten gibt;
  • wir sind uns bewusst, dass jeder Mitarbeiter im Kontakt zu Kunden und Geschäftspartnern das Unternehmen repräsentiert;
  • wir sind freundlich und hören den Bedürfnissen oder Schwierigkeiten unserer Kunden zu.

4.2 Beilegung von Streitigkeiten

Eine Konfliktsituation (Streitigkeit) kann entstehen, wenn eine Partei zum Beispiel:

  • versucht, den Verlauf und die Ergebnisse unserer Arbeit zu beeinflussen;
  • versucht, direkt oder indirekt vertrauliche Informationen über unsere Kunden und/oder Geschäftspartner oder andere vertrauliche Unternehmensinformationen zu gewinnen;
  • gegen die getroffenen Vereinbarungen handelt.

Falls es zu einer Konfliktsituation kommt, handeln wir nach folgenden Grundsätzen oder Empfehlungen:

  • wir bestehen nachdrücklich auf der Meinung, wir sind freundlich und bieten unseren Kunden angemessene und ausreichend ausführliche Erklärungen an;
  • wir schlagen eine alternative Lösung vor, die den Bedürfnissen des Kunden entspricht und die nicht den Anforderungen der Gesetzgebung oder unseres Qualitätssicherungssystems widerspricht;
  • wenn die Konfliktsituation nicht von uns alleine gelöst werden kann, wenden wir uns an den Direktor oder ermöglichen dem Kunden, sich an den Direktor von Alpmetal & CO zu wenden.

Um das gegenseitige Vertrauen und den Respekt innerhalb des Unternehmens Alpmetal & CO zu stärken, empfehlen wir Folgendes:

  • konstruktive Problemlösung,
  • Geduld und Toleranz,
  • Flexibilität und Selbstkontrolle.

Auf diese Weise können wir gut funktionierende Gruppen aus Menschen mit unterschiedlichen Charaktereigenschaften bilden, die untrennbar mit der Konfliktentstehung verbunden sind. Diese Gruppen wissen jedoch auch, wie diese konstruktiv gelöst werden können.

4.3 Ordentlichkeit der Mitarbeiter

Das ordentliche Erscheinungsbild der Mitarbeiter ist wichtig für das ganzheitliche Bild des Unternehmens, das sich unsere Kunden und Geschäftspartner sowie die Öffentlichkeit bilden. Es ist die Pflicht jeden Mitarbeiters, für das persönliche Erscheinungsbild sowohl an seinem ständigen Arbeitsplatz als auch außerhalb seines ständigen Standortes zu sorgen, beispielsweise bei der Teilnahme an Messen, Konferenzen und Geschäftsreisen sowie bei der Vertretung des Unternehmens Alpmetal & CO.

4.4 Ordentliche Geschäftsräume

Die Leiter der Organisationseinheiten sind für ordentliche Geschäftsräume verantwortlich und sorgen für Folgendes:

  • Geschäfts-, Produktions- und Lagerräume sowie Gänge sind sauber und ordentlich zu halten, und die Innenausstattung ist regelmäßig zu reinigen und ordnungsgemäß zu warten;
  • die Räume für den Empfang von Kunden und Geschäftspartnern sollen ordnungsgemäß eingerichtet und ausgestattet sein;
  • regelmäßige und gegebenenfalls zusätzliche Reinigung.

5. Sonstige Bestimmungen

5.1 Kinderarbeit

Gemäß unseren Gesetzen ist die Arbeit von Kindern unter 15 Jahren verboten. Auch wenn solche Arbeiten gesetzlich nicht verboten wären, ist es aus moralischer und ethischer Sicht unter keinen Umständen gestattet, ein Kind zu beschäftigen. Kinder zwischen 13 und 15 Jahren können andere leichte Arbeiten verrichten, jedoch nur während der Schulferien. In einem solchen Fall gelten wegen des besonderen Schutzes vor Kinderarbeit strenge Regeln und Beschränkungen, die schon im slowenischen Arbeitsbeziehungsgesetz (ZDR-1) vorgesehen sind. Auch in diesem besonderen Fall beschäftigen wir aufgrund der Art unserer Arbeit keine Kinder.

Außerdem beschäftigt keiner unserer Lieferanten Kinder für Produktionsarbeit, da unsere Lieferanten nicht aus bestimmten Bereichen stammen, z. B. Asien und Afrika.

5.2 Junge Arbeitnehmer unter 18 Jahren

Unsere Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden im Arbeitsverhältnis besonders geschützt. Falls der Arbeitnehmer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, genießt er besondere Rechte oder Einschränkungen bezüglich der Arbeit. Diese Arbeitnehmer dürfen Folgendes nicht verrichten:

  • schwere körperliche Arbeit;
  • Arbeiten, die ein Gesundheitsrisiko aufgrund extremer Kälte, Hitze, Lärm oder Vibrationen darstellen;
  • Arbeiten, die in irgendeiner Weise ihre Gesundheit oder Entwicklung gefährden könnten.

Folgendes wird beachtet:

  • sie können nur 8 Stunden pro Tag und nur 40 Stunden pro Woche arbeiten; die Arbeitszeit darf 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche nicht überschreiten;
  • wenn sie mindestens viereinhalb Stunden pro Tag arbeiten, müssen sie eine 30-minütige Pause einlegen;
  • sie müssen jeden Tag mindestens 12 Stunden Ruhezeit haben;
  • sie dürfen nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr arbeiten;
  • ausnahmsweise können sie nachts arbeiten, wenn Erwachsene nicht verfügbar sind, dies kann jedoch wirklich nur ausnahmsweise erfolgen (bei höherer Gewalt).

Bis sie das 18. Lebensjahr vollenden, sind Arbeitnehmer auf weitere 7 Arbeitstage Urlaub berechtigt. Alpmetal & CO ermittelt Risiken für die Sicherheit und Gesundheit junger Arbeitnehmer, bewertet sie und ergreift vorbeugende Maßnahmen.

5.3 Schwangere, Arbeitnehmerinnen die kürzlich gebaren und stillende Arbeitnehmerinnen

Eine schwangere Arbeitnehmerin ist eine schwangere Arbeitnehmerin, die ihren Arbeitgeber mit einer ärztlichen Bescheinigung über ihre Schwangerschaft benachrichtigt. Die Schwangerschaft wird vom Zeitpunkt der Benachrichtigung des Unternehmens Alpmetal & CO über die Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes gezählt. Eine Arbeitnehmerin, der kürzlich geboren hat, ist eine Arbeitnehmerin, die vor weniger als 12 Monaten geboren hat und darüber das Unternehmen Alpmetal & CO mit einer ärztlichen Bescheinigung benachrichtigte.

Eine stillende Arbeitnehmerin ist eine Arbeitnehmerin, die ein Kind stillt und darüber das Unternehmen Alpmetal & CO mit einer ärztlichen Bescheinigung benachrichtigte. In dieser Hinsicht beachtet das Unternehmen Alpmetal & CO folgende Regeln: LINK

5.4 Schutz von Hinweisgebern

In Bezug auf den Schutz von Hinweisgebern bei Anzeigen von Unstimmigkeiten oder Verstößen verfolgt das Unternehmen Alpmetal & CO allgemeine Richtlinien und Anweisungen, da wir aufgrund der Unternehmensgröße nicht gezwungen sind, spezifische interne Regeln für deren Schutz einzuleiten.
Sollte so ein Fall auftreten, werden folgende Empfehlungen und Richtlinien befolgt: LINK

6. Allgemeiner Kodex der Geschäftspraktiken

Verpflichtung zu höchsten ethischen und rechtlichen Standards

Das Unternehmen Alpmetal & CO verpflichtet sich dazu, die höchsten rechtlichen und ethischen Standards aufrechtzuerhalten, ungeachtet dessen, wann oder wo wir Geschäfte betreiben. Unser Verhaltenskodex und Ethikkodex und der Allgemeine Kodex der Geschäftspraktiken unter Punkt 6 vermitteln uns die grundlegenden Richtlinien, die uns bei der Entscheidungsfindung im Namen des Unternehmens unterstützen und dabei helfen, unsere Arbeit ethisch korrekt und in Einhaltung der Alpmetal & CO-Grundsätze und der Gesetze der Länder, in denen wir arbeiten, zu erledigen. Als Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO sind Sie dazu verpflichtet, diesen Kodex zu lesen, zu verstehen und einzuhalten. Sollten Sie jemals ethische Bedenken haben oder in einer Zwickmühle stecken, lesen Sie bitte im Kodex nach.

Durchsetzung des Kodex und Einhaltung der Gesetze

Unabhängig davon, wo Sie arbeiten und in welcher Position Sie sind, sind Sie als Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO an Folgendes gebunden:

Das Befolgen der Prinzipien des Kodex: Der Kodex gilt unternehmensweit und weltweit für alle Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens Alpmetal & CO. Außerdem erwarten wir von unseren Vertretern, unabhängigen externen Auftragnehmern, und Beratern, dass sie auf eine Art und Weise handeln, die den jeweils anwendbaren Prinzipien unseres Kodex entspricht.

Einhaltung der Gesetze und Regelungen in den Ländern, in denen wir Geschäfte betreiben: Von den Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die ethischen und rechtlichen Standards der Länder befolgen, in denen wir geschäftlich tätig sind. Wenn Sie Bedenken haben, dass Gesetze oder Regelungen strenger sind oder sich von diesem Kodex unterscheiden, sollten Sie sich für Unterstützung an Ihren Vorgesetzten wenden. Jegliche Nichteinhaltung des Gesetzes wird auch als Verstoß gegen den Kodex betrachtet.

Verbot von Vergeltungsmaßnahmen und Vertraulichkeit

Wir verpflichten uns dazu, Mitarbeiter zu schützen, die in gutem Glauben Meldungen machen, Rat einholen oder Fragen stellen. Das Ziel des Grundsatzes gegen Vergeltungsmaßnahmen ist es sicherzustellen, dass Mitarbeiter keinen Schaden erleiden, weil sie einen Verstoß gegen den Kodex melden oder an einer Untersuchung teilnehmen. Diese Richtlinie wurde konzipiert, um Mitarbeiter vor ungerechtfertigten Handlungen durch das Unternehmen, Kollegen innerhalb des Unternehmens Alpmetal & CO zu schützen. Wenn Sie glauben, Opfer von Vergeltungsmaßnahmen zu sein, wenden Sie sich an Ihren Vorgesetzten.

Nichteinhaltung des Kodex

Bei jeder Nichteinhaltung der im Kodex vorgegebenen Maßstäbe kommt es zu entsprechenden Disziplinarmaßnahmen, die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu einer Zivilklage oder Strafverfolgung und zur Wiedergutmachung der durch den Verstoß entstandenen Verluste und Schäden führen können. Die Ausmaße der Disziplinarmaßnahmen hängen von Faktoren wie Schwere und Häufigkeit des Verstoßes ab.

Verantwortlichkeiten der Vorgesetzten

Als Vorgesetzter bei Alpmetal & CO sind Sie dafür verantwortlich, den Kodex zu verstehen und einzuhalten, ihn bei der täglichen Arbeit anzuwenden und sich der ethischen Maßstäbe für Ihr geschäftliches Verhalten bewusst sein. Außerdem ist es Ihre Pflicht, sich bei Fragen, Bedenken oder Schwierigkeiten, für die zusätzliche Anleitung benötigt wird, an die entsprechende Abteilung des Unternehmens Alpmetal & CO zu wenden, z. B. die Personalabteilung.

Aktualisierungen

Das Unternehmen Alpmetal & CO überprüft regelmäßig den Inhalt des Kodex und die damit verbundenen Unternehmensgrundsätze. Änderungen des Kodex werden in Übereinstimmung mit möglichen Änderungen der Gesetzgebung und Politik oder anderen wichtigen Entwicklungen angepasst.

Förderung eines respektvollen Arbeitsplatzes

Bei Alpmetal & CO möchten wir eine integrative und respektvolle Arbeitsumgebung schaffen, in der die Mitarbeiter sich gegenseitig schätzen und würdigen. Jegliches Verhalten, das die Wertschätzung oder Würde unserer Mitarbeiter angreift, verstößt gegen unsere Werte und hat keinen Platz in unserer Unternehmenskultur. Wir verpflichten uns ebenfalls dazu, die Menschen und Kulturen der Länder, in denen wir arbeiten, zu respektieren. Als Vertreter des Unternehmens sollten Sie einfühlsam mit den Kulturen und Bräuchen der Menschen umgehen, mit denen Sie arbeiten.

Diversität und gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten

Alpmetal & CO engagiert sich für die Erhaltung einer diversen Mitarbeiterschaft und einer Kultur des gegenseitigen Respekts und der Wertschätzung der Unterschiede. Gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten für alle müssen gewährt werden und sind wichtig für unseren Erfolg. Personalbeschaffung, Einstellungen, Vergütungen, Beförderungen, Versetzungen, Schulungen, Disziplinarmaßnahmen und die Kündigungen der Arbeitsverhältnisse basieren ausschließlich nach den Qualifikationen und der Fähigkeit des Einzelnen, die Arbeit auszuführen. Es werden nur die Kriterien berücksichtigt, die für den jeweiligen Arbeitsplatz relevant sind.

Gewalt am Arbeitsplatz

Alle Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO haben das Recht, ihre Arbeit in einer Umgebung auszuführen, das frei von Gewalt, Belästigung, Bedrohung oder Einschüchterung ist. Weder am Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Unternehmens Alpmetal & CO oder bei Geschäftsbeziehungen, dürfen die Mitarbeiter von Alpmetal & CO einen anderen in eine Situation bringen, in der dieser um seine persönliche Sicherheit, die seiner Familie, Freunde oder seines Eigentums fürchten muss. Wir verbieten jegliche Form von Belästigung durch einen Mitarbeiter, einen befristeten oder einen externen Mitarbeiter. Wenn Sie auf eine Situation stoßen, bei der Gewalt, Belästigung oder Drohungen im Spiel sind, sprechen Sie nach Bedarf mit Ihrem Vorgesetzten und wenden Sie sich an den entsprechenden Notrufdienst. Das Unternehmen Alpmetal & CO verbietet das Tragen oder die Verwendung von Waffen auf dem Unternehmensgelände oder beim Ausführen von geschäftlichen Tätigkeiten für das Unternehmen, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Verstöße gegen diese Richtlinie unterliegen Disziplinarmaßnahmen, einschließlich einer möglichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens

Alpmetal & CO nimmt seine Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft sehr ernst. Wir setzen uns dafür ein, unsere Mitarbeiter fair und in Übereinstimmung mit der lokalen Gesetzgebung zu bezahlen. Wir fördern das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter, Kunden und der Kunden unserer Kunden, indem wir zu Programmen und Initiativen beitragen, die die Lebensqualität in den Gemeinschaften erhöhen, in denen diese arbeiten und leben. Wir respektieren die Rechte aller Menschen und halten unsere Zulieferer zu den gleichen hohen Maßstäben gesellschaftlicher Verantwortung an. Das Unternehmen beteiligt sich nicht an Zwangsarbeit oder Kinderarbeit und duldet keinerlei Misshandlungen von Personen, die Geschäfte mit Alpmetal & CO oder für Alpmetal & CO betreiben.

Engagement für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld

Das Unternehmen Alpmetal & CO legt größten Wert auf die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter sowie auf die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gemeinschaften und Umgebungen, in denen wir arbeiten. Jeder von uns ist dafür verantwortlich, die geltenden Gesetze über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz vollständig einzuhalten und die internen Sicherheitsrichtlinien, -praktiken und -verfahrensweisen zu kennen, zu verstehen und einzuhalten. Jeder von uns trägt persönlich die Verantwortung dafür, einen sicheren Arbeitsplatz zu erhalten, Ausrüstungen und Materialien von Alpmetal & CO auf sichere Weise einzusetzen und sich im täglichen Arbeitsleben sein gutes Urteilsvermögen anzuwenden. Wenn Sie als Mitarbeiter Bedingungen oder Praktiken an Ihrem Arbeitsplatz bemerken oder entdecken, die die Gesundheit oder Sicherheit von Ihnen oder Ihren Mitarbeitern gefährden könnten, melden Sie Ihre Bedenken umgehend Ihrem Vorgesetzten und gegebenenfalls den entsprechenden Notrufdiensten.

Drogen und Alkohol

Alkohol- oder Drogenmissbrauch kann die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter gefährden und sich negativ auf die Arbeitsleistung und den Ruf des Unternehmens auswirken. Unabhängig davon, ob Sie mit dem Eigentum des Unternehmens Alpmetal & CO arbeiten oder Arbeiten außerhalb des Unternehmensgeländes ausführen, ist die ungesetzmäßige Herstellung, der Verkauf, die Verteilung, der Vertrieb, Besitz oder die Verwendung geregelter Stoffe untersagt. Alpmetal & CO toleriert keine Mitarbeiter, die während ihrer Arbeit, Alkohol oder Drogen konsumieren oder unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, was auch Geschäftsreisen einschließt. Ausnahmen können der erlaubte Alkoholkonsum bei genehmigten gesellschaftlichen Ereignissen gemacht werden, wenn die Erlaubnis dafür zuvor erteilt wurde, und wenn die Mitarbeiter sich dazu verpflichten, sich gebührend zu verhalten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter unter dem Einfluss von Alkohol oder geregelten Stoffen stehen könnte und somit gegen die Vorschriften des Unternehmens Alpmetal & CO verstößt, melden Sie dies umgehend Ihrem Vorgesetzten. Mitarbeiter, die gegen unsere Alkohol- und Drogenpolitik verstoßen, könnten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Disziplinarmaßnahmen gegen diese Person können eingeleitet werden, einschließlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Qualität und Sicherheit von Produkten

Alpmetal & CO hält alle Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Produktqualität und -sicherheit ein. Durch die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und internen Richtlinien in Bezug auf Herstellung, Prüfung, Inspektion, Lagerung, Verwendung und Entsorgung von Produkten helfen wir dabei, die Integrität und den guten Ruf des Unternehmens Alpmetal & CO zu schützen. Kein Mitarbeiter sollte irgendeine Handlung begehen, die das Vertrauen unserer Kunden an die Qualität und Sicherheit unserer Produkte untergraben könnte.

Engagement für Nachhaltigkeit und Umweltschutz

Das Unternehmen Alpmetal & CO setzt sich für die Bereitstellung und den Schutz des Wichtigsten an: sauberes Wasser, unbedenkliche Nahrungsmittel, ausreichende Energie und eine gesunde Umwelt – durch Unterstützung der Professionalität unserer Mitarbeiter und zusammen mit unserem Engagement für gesellschaftliche Verantwortung. Unser Einsatz für nachhaltige Entwicklung wird im Dokument Politik der gesellschaftlichen Verantwortung des Unternehmens (CSR Policy) beschrieben. Wir alle bemühen uns, diesen Grundsätzen zu folgen und sie zu fördern.

Im Interesse von Alpmetal & CO handeln

Alpmetal & CO erwartet von seinen Mitarbeitern, dass sie Situationen vermeiden, in denen Konflikte zwischen ihren persönlichen Interessen und denen des Unternehmens schaffen könnten.

In vielen Fällen kann das bloße Auftreten eines Interessenkonflikts schwerwiegende Folgen für den Mitarbeiter sowie das Unternehmen haben.

Interessenkonflikte können in vielen verschiedenen Situationen auftreten, sowohl direkt (Sie sind selbst beteiligt) als auch indirekt (jemand, mit dem Sie eine persönlich betroffen). Sie sollten sicherstellen, dass Sie alle eventuellen Interessenkonflikte angemessen angehen, wie folgende Beispiele zeigen:
Arbeitsverhältnisse und Aktivitäten außerhalb des Unternehmens: Sie sollten keine Arbeitsverhältnisse außerhalb des Unternehmens eingehen, wenn sich ein solches Arbeitsverhältnis auf Ihre Pflichten im Unternehmen auswirkt; Sie dadurch mit Alpmetal & CO konkurrieren; oder führt dazu, dass Sie einem Konkurrenten von Alpmetal & CO Dienstleistungen oder Unterstützung anbieten. Ein weiteres Arbeitsverhältnis, für das Sie irgendetwas nutzen, das Alpmetal & CO gehört, um Ihre Arbeit auszuführen, wird ebenfalls als Interessenkonflikt angesehen. Um beurteilen zu können, ob eine zusätzliche Beschäftigung zu einem Interessenkonflikt führen könnte, müssen Mitarbeiter zunächst die Genehmigung ihrer Vorgesetzten einholen, bevor sie eine zusätzliche Beschäftigung außerhalb des Unternehmens annehmen.
Unternehmensmöglichkeiten: Als Mitarbeiter sollten Sie niemals Unternehmenschancen zum persönlichen Vorteil nutzen, die auch für das Unternehmen interessiert sein könnten. Außerdem sollten Sie solche Gelegenheiten auch nicht Dritten zugänglich machen (z. B. sollten Mitarbeiter den Kauf von Liegenschaften oder finanziellen Anteilen an Gesellschaften vermeiden, die das Unternehmen Alpmetal & CO bekanntermaßen erwerben möchte).
Familienmitglieder: Wenn Mitglieder Ihrer Familie oder andere Personen, die in enger persönlicher Beziehung zu Ihnen stehen, bei Alpmetal & CO arbeiten oder dem Unternehmen oder seinen Mitbewerber, Lieferanten oder Kunden Dienstleistungen anbieten, sollten Sie diese Beziehungen unverzüglich Ihren Vorgesetzten mitteilen, um tatsächliche oder offensichtliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Das Unternehmen Alpmetal & CO wird keine Waren oder Dienstleistungen von einem Unternehmen kaufen, das eine bei Alpmetal & CO beschäftigte Person oder einen nahen Verwandten einer bei Alpmetal & CO beschäftigten Person beschäftigt, es sei denn, dies wurde im Vorhinein von einem Vorgesetzten genehmigt.

Geben und Annehmen von Geschenken, Unterhaltung und Bewirtung

Der Austausch von Geschenken, gesellschaftliche Veranstaltungen und andere Gefälligkeiten können unter bestimmten Umständen, Orten oder Kulturen gebräuchlich und angemessen sein. Um den Ruf des Unternehmens zu schützen, müssen wir jedoch absichern, dass der Austausch von Geschenken im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung, unseren Kundenverträgen, guten Geschäftspraktiken und Bräuchen steht. Bevor Sie ein Geschenk anbieten oder annehmen, bedenken Sie folgende Empfehlungen:

  • Wenn es sich um ein Geschenk handelt, sollte es nur einen symbolischen Wert haben.
  • Bei Unterhaltungsveranstaltungen oder Bewirtung sollten die Kosten, Mengen und Häufigkeit angemessen sein.
  • Es sollte nichts angeboten oder verschenkt werden, um dadurch eine Geschäftsentscheidung zu beeinflussen.
  • Es darf nicht im Widerspruch zur normalen und allgemein akzeptablen Geschäftsethik des jeweiligen Landes stehen, in dem es angeboten wird.
  • Sollte die Öffentlichkeit davon erfahren, darf das für das Unternehmen Alpmetal & CO weder peinlich sein noch den guten Ruf des Unternehmens schädigen.
  • Unter keinen Umständen dürfen Sie als Mitarbeiter Bargeld, Barwerte oder persönliche Vorteile im Zusammenhang mit Geschäften des Unternehmens Alpmetal & CO anbieten oder annehmen.

Verhinderung von Bestechung und Korruption

Das Unternehmen Alpmetal & CO strebt dazu, Geschäfte mit angemessenen Mitteln und Praktiken durchzuführen. Darum müssen wir jegliches Verhalten vermeiden, das als Form von Bestechung oder Korruption wahrgenommen werden könnte. Zur Bestechung kommt es, wenn eine Partei der anderen Partei direkt oder indirekt eine Wertsache anbietet, um im Gegenzug ein unvorschriftsmäßiges Geschäft oder eine bevorzugte Behandlung zu erhalten. Verstöße können nicht nur zu erheblichen Disziplinarmaßnahmen führen, sondern auch zu schwerwiegenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen für das Unternehmen Alpmetal & CO und Sie (einschließlich Haftstrafen und Geldstrafen).

Fairer Wettbewerb

Bei Alpmetal & CO glauben wir an den freien Wettbewerb und streben dazu, unsere Konkurrenten mit ehrlicher und fairer Geschäftstätigkeit zu übertreffen. In unseren Beziehungen zu Kunden, Händlern, Lieferanten und Mitbewerbern werden wir niemals nach unfairen Vorteilen suchen oder falsche Fakten über unsere Geschäftstätigkeit oder unsere Produkte verbreiten. Außerdem vermeiden wir falsche oder irreführende Aussagen über unsere Mitbewerber oder deren Produkte. Der Ruf des Unternehmens Alpmetal & CO als ehrliches und aufrichtiges Unternehmen ist zu wertvoll, um durch gegenteilige Verhaltensweisen gefährdet zu werden. Es gehört zu unseren Grundsätzen, dass Mitarbeiter keinen unangemessenen Kontakt zu unseren Mitbewerbern pflegen. Jede geschäftliche Handlung, die wiederholten oder ungewöhnlichen Kontakt mit Mitbewerbern mit sich bringt – sei es bei Besprechungen (z. B. Besprechungen von Berufsgenossenschaften), durch Telefongespräche oder Korrespondenz – muss von den Vorgesetzten im Voraus genehmigt werden.

Vermeiden von Insidergeschäften

Im Laufe Ihrer Arbeit erhalten Sie möglicherweise Informationen, die noch nicht öffentlich verfügbar sind, allerdings wichtig genug sein könnten, um die Entscheidung eines Interessenten zu beeinflussen, eine Beteiligung an Alpmetal & CO zu erwerben oder zu verkaufen. Informationen dieser Art werden oft als "Insiderinformationen" bezeichnet. Wenn Sie im Laufe Ihrer Arbeit nicht öffentliche nicht Informationen über andere Unternehmen erhalten, mit denen wir Geschäfte betreiben, dürfen Sie auf der Grundlage dieser Informationen nicht mit Aktien dieser Unternehmen handeln, bis diese Informationen veröffentlicht wurden. Die Nichteinhaltung dieses Verbots kann zu zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen für Sie und die Gesellschaft führen. Insiderinformationen sollten auch nicht an andere weitergegeben werden (einschließlich anderer Mitarbeiter, Verwandter und Freunde), die keine arbeitsbedingten Gründe haben, diese Informationen zu kennen.

Schutz und ordnungsgemäße Verwendung von Vermögenswerten und Eigentum des Unternehmens

Jeder von uns ist für die Erhaltung und den Schutz der Vermögenswerte des Unternehmens Alpmetal & CO verantwortlich, einschließlich finanzieller Vermögenswerte, Geschäftsgeheimnisse und anderer geschützter Informationen sowie des materiellen Eigentums. Ressourcen wie Rohstoffe, Ausrüstung, Büromaterial und Technologien sind ausschließlich für den geschäftlichen Gebrauch vorgesehen und deren Diebstahl, Verlust oder Missbrauch müssen verhindert werden. Jeder von uns muss dabei helfen herauszufinden, in welchen Fällen die Verwendung materieller Grundsätzen des Unternehmens Alpmetal & CO entspricht. Die Leitung des Unternehmens Alpmetal & CO hat sich besonders dazu verpflichtet, gute Kontrolle auszuüben und unsere materiellen Vermögenswerte zu schützen.

Vertrauliche Informationen

Die Informationen, zu denen wir Zugriff haben, können vertraulicher Natur sein. Beispiele vertraulicher Informationen des Unternehmens Alpmetal & CO können Folgendes umfassen:

  • Langzeitstrategien,
  • Produktentwicklungspläne,
  • Informationen über Mitarbeiter,
  • Verkaufspläne,
  • Marketingpläne,
  • Kommunikationspläne,
  • finanzielle Informationen,
  • Wettbewerbsanalysen,
  • Kaufgewohnheiten der Kunden,
  • Akquisitions- oder Veräußerungspläne,
  • Produktionsmethoden.

Als Mitarbeiter müssen wir sie vor unbefugter Verwendung oder Offenlegung schützen. Vertrauliche Unternehmensinformationen sind weder während der Anstellung bei Alpmetal & CO noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum persönlichen Vorteil zu nutzen. Unautorisierte Offenlegung vertraulicher Informationen könnte deren Wert zerstören und/oder zu unfairen Vorteilen für andere führen. Es liegt daher in Ihrer Verantwortung, notwendige Vertraulichkeits- /Geheimhaltungsvereinbarungen zu treffen und die Offenlegung solcher Informationen nur auf diejenigen Personen zu beschränken, die diese aus geschäftlichen Gründen benötigen. Außerdem ist es Ihre Pflicht, die Vertraulichkeit unserer Lieferanten und Kunden zu respektieren und zu schützen, indem Sie deren vertrauliche Informationen nicht enthüllen. Wenn Sie eine Situation bemerken, in der die vertraulichen Informationen von Alpmetal & CO gefährdet wurden oder werden, sollten Sie umgehend die Leitung des Unternehmens benachrichtigen.

Geistiges Eigentum

Produktpläne, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und Kenntnisse des Unternehmens Alpmetal & CO – das geistige Eigentum der Gesellschaft – sind kostbare Vermögenswerte, die wir schützen müssen. Alle Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO haben verbindliche Gesetze und Vorschriften zum Schutz des geistigen Eigentums einzuhalten. Durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften tragen wir zum Schutz der Forschung, Ideen, Verfahren und Produkte des Unternehmens bei.

Gewährleistung des Datenschutzes und Datensicherheit

Alpmetal & CO speichert sensible Daten und andere Informationen, die wertvoll für das Unternehmen sind. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass diese Daten nicht in falschen Händen landen. Alpmetal & CO hat strenge Richtlinien und Verfahrensweisen zum Schutz sensibler oder vertraulicher Daten, einschließlich elektronischer Daten, die in unseren Systemen gespeichert werden. Alle Mitarbeiter sind für die Einhaltung der Richtlinien von Alpmetal & CO zum Datenschutz und zur Datensicherheit und verantwortlich. Zugang zu vertraulichen oder sensiblen Daten erhalten nur diejenigen Mitarbeiter, die diese zur Erfüllung ihrer Arbeit benötigen. Wenn das Unternehmen Alpmetal & CO einen Antrag zur Offenlegung oder Weitergabe potenziell sensibler oder vertraulicher Informationen aus unseren Systemen erhält, werden diese Daten nur dann offenlegt, wenn dies angemessen und auch rechtlich Sicht gerechtfertigt ist.

Kunden- und Lieferanteninformationen

In unserer Verantwortung liegt es, die Vertraulichkeit der Daten zu schützen, die unsere Kunden und Lieferanten mit uns teilen. Gemäß den Gesetzen zum Schutz personenbezogener Daten haben nur diejenigen Mitarbeiter des Unternehmens Alpmetal & CO Zugriff auf die Daten unserer Kunden und Lieferanten, die aus geschäftlichen Gründen Zugang zu solchen Daten benötigen. Falls Sie aus geschäftlichen Gründen auf Kunden- und Lieferanteninformationen zugreifen müssen, tun Sie dies nur im Rahmen Ihrer Geschäftsanforderungen. Achten Sie dabei darauf, die Sicherheit oder Sensibilität der von uns gespeicherten Informationen nicht zu gefährden.

Privatsphäre der Arbeitnehmer

Um eine effiziente Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, kann das Unternehmen Alpmetal & CO bestimmte personenbezogene Daten über Sie sammeln, speichern und auf angemessene Weise vermitteln. Das Unternehmen respektiert und schützt Ihre personenbezogenen Daten in vollem Umfange gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten. Wir sind uns bewusst, dass jeder Verlust oder jede unangemessene Verwendung sensibler Informationen zu Ihrer Person zu unerwünschten Folgen führen könnte, einschließlich Identitätsdiebstahl und Offenlegung peinlicher Informationen. So wie ein Unternehmen Ihre persönlichen Daten respektiert und schützt, liegt es auch in Ihrer Verantwortung, personenbezogene Daten Ihrer Mitarbeiter mit größter Vorsicht zu behandeln, um deren Privatsphäre zu schützen.

Konformität- und Ethikquellen des Unternehmens Alpmetal & CO

Das Unternehmen Alpmetal & CO fördert ein Arbeitsumfeld, in dem Mitarbeiter jederzeit Fragen stellen und Bedenken äußern können. Falls Sie etwas bemerken, das Ihnen fragwürdig erscheint oder wenn Sie Zweifel darüber haben, ob eine bestimmte Aktivität oder eine bestimmte Verhaltensweise dem Verhaltenskodex und dem Ethikkodex entspricht, sollten Sie eine der aufgeführten Ressourcen kontaktieren:

KONTAKT

Adresse

Selca 86, 4227 Selca

Telefon

+386 4 511 78 36

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Alles gut.

Standort - Einheit

Selca 168, 4227 Selca
Kidričeva 58, 4220 Škofja Loka